Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat am 21. April 2026 aufgrund § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 verordnet:
In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen verboten.
Die Waldbrandverordnung für den Bezirk St.Pölten wurde im RIS kundgemacht und kann unter folgendem Link abgerufen werden: Link
Lichtbild: FF Frankenfels
