BFKDO St.Poelten

Waldbrandverordnung 2019

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes St.Pölten ist auf Grund der anhaltenden Trockenheit eine Austrocknung der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden.

Um der damit verbundenen, zunehmenden Gefahr von Waldbränden entgegen zu wirken, ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende VERORDNUNG
der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, mit der forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk St. Pölten erlassen werden:
§ 1
In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.

Verordnung zum Nachlesen –> link (.pdf Dokument)

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