BFKDO St.Poelten

Lockerungen der Covid-19 Maßnahmen ab Mai

Parallel zu den Maßnahmen der Bundesregierung werden auch die Maßnahmen innerhalb der Feuerwehr ab Anfang Mai gelockert.

Konkret dürfen Kleingruppen-Übungen (bis zu 5 Personen) ab dem 4. Mai (Tag des Schutzpatrons der Feuerwehr) sowie Übungen in Gruppenstärke (9 Personen) ab dem 15. Mai wieder durchgeführt werden. Der Schulungs- und Übungsbetrieb wurde zu Beginn der Corona-Maßnahmen bei den Feuerwehren plötzlich von 100 auf Null reduziert. Für die Feuerwehren ist eine Lockerung der Maßnahmen in Richtung Normalbetrieb sehr wichtig! Übungen und Schulungen unter Einhaltung der Sicherheits-Maßnahmen (Maske, Sicherheitsabstand) sind die wichtigste Voraussetzung für den Einsatzerfolg.

An dieser Stelle möchte sich Bezirksfeuerwehrkommandant Georg Schröder bei allen Mitgliedern der 127 Feuerwehren für das äußerst disziplinierte Verhalten in den letzten Wochen bedanken.
Allerdings ist die aktuelle Vorgehensweise nicht in Stein gemeißelt: Nach wöchentlichen Beurteilungen können weitere Lockerungen, womöglich aber auch erneute Verschärfungen kommen.

Weiterhin untersagt bleiben allerdings Bewerbsübungen, hier wird auf engstem Raum trainiert werden. Ebenfalls sind für das Jahr 2020 alle Bewerbe abgesagt.

Betroffen sind nach wie vor die Feuerwehrfeste oder die Aktionen rund um den Maibaumbrauchtum, diese sind bis zumindest 30.06.2020 behördlich untersagt.

Die hohen Sicherheitsmaßnahmen vor, während und nach Einsätzen bleiben nach wie vor aufrecht. Hier wurden die Feuerwehrmitglieder in den letzten Wochen entsprechend informiert.

Lichtbild: FF Totzenbach

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