In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirk St.Pölten ist auf Grund der anhaltenden Trockenheit eine Austrocknung der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden. Um der damit verbundenen, zunehmenden Gefahr von Waldbränden entgegen zu wirken, ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende VERORDNUNG
§ 1 In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.
Verordnung zum Nachlesen –> link (.pdf Dokument)
In diesem Zusammenhang darf ebenfalls auf die Ausnahmeverordnung Verbrennungsverbot biogene Materialien (Fassung vom 09.04.2020) hingewiesen werden –> Link zur Verordnung
Somi sind Brauchtumsfeuer bis 30.06.2020 untersagt.