BFKDO St.Poelten

Waldbrandverordnung 2022

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat am 15. März 2022 aufgrund des § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, verordnet:

In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

Die Waldbrandverordnung wurde im RIS kundgemacht und kann unter folgendem Link abgerufen werden: Link

Verordnung zum Nachlesen –> link (.pdf Dokument)

Lichtbild: FF Frankenfels

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