§ 1 In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.
Verordnung zum Nachlesen --> link (.pdf Dokument)
In diesem Zusammenhang darf ebenfalls auf die Ausnahmeverordnung Verbrennungsverbot biogene Materialien (Fassung vom 09.04.2020) hingewiesen werden --> Link zur Verordnung
Somi sind Brauchtumsfeuer bis 30.06.2020 untersagt.